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Normverbrauchsabgabe Erhöhung bzw. Wegfall von Befreiungen ab 2021

Tipp: Pritschenwagen und Kastenwagen noch rasch anschaffen.

Ab 1. Juli 2021 kommt es zu Änderungen in der Normverbrauchsabgabe, von welchen unter anderem Handwerker massiv betroffen sein werden, da hier oftmals Fahrzeuge wie Pritschenwägen oder Kastenwägen im Einsatz sind. Diese sind bis zum 30. Juni 2021 von der NoVA befreit. Ab 1. Juli 2021 werden auch Fahrzeuge der Klasse N1, also leichte LKW, Pritschenwägen, Pick-ups, Kastenwägen usw. mit der NoVA belastet. Nach der Einführung der NoVA für diese Fahrzeuge mit 1. Juli 2021 wird es dann jedes Jahr, bis zum Jahr 2024, Verschärfungen (Verteuerungen) in der Berechnung geben.

So beträgt etwa die NoVA für einen Pritschenwagen mit einem CO2 Ausstoß von 280 Gramm pro km bis 30. Juni 2021 EUR 0,00. Ab 1. Juli 2021 beträgt die NoVA rund EUR 8.000,00.

Rasch handeln: Für Fahrzeuge, für welche ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und welche vor 1. November 2021 geliefert werden, wird die NoVA-Berechnungsmethode vor dem 1. Juli 2021 herangezogen. Sprich auf leichte LKW, Pritschenwägen, Pick-ups, Kastenwägen usw. fällt keine NoVA an.

Seit 1. Jänner 2021 kommt es bei PKW mit Verbrennungsmotoren Großteils zu einer Erhöhung der NoVA, da die Berechnungsformel geändert wurde. Bei PKW

Weiterhin von der NOVA befreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.

Stand: 25.01.2021