Aufgrund des Steuerreformgesetzes 2009 ist es für Personen die Einkommensteuer zahlen möglich, einen Freibetrag von 13 % des Gewinnes (bis 30.000,--) abzusetzen.
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 ist kann man 13% vom Gewinn als Freibetrag geltend machen auch ohne Investitionen getätigt zu haben. Sollte der Gewinn mehr als EUR 30.000 betragen muss für einen zusätzlichen Freibetrag in bestimme Wirtschaftsgüter bzw. bestimmte Wertpapiere investiert werden.
Dies würde bei dem Grundfreibetrag zu einer Steuerersparnis, abhängig vom Gewinn, von bis zu EUR 1.450,-- bedeuten. Da der Grundfreibetrag zu einer Ersparnis, wie oben erwähnt, mit der einzigen Einschränkung (13% vom Gewinn) zusteht, kann man die Einkommensteuervorauszahlung um diesen Betrag reduzieren.
Ebenso kann man eine Herabsetzung bei der Sozialversicherung beantragen.
Bezüglich dieser Anträge würden wir Sie bitten mit uns Kontakt aufzunehmen! |